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Firmennamensschutz: Was Unternehmer tun müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein

Ein guter Firmenname ist ein starker Start – aber erst der rechtliche Schutz macht ihn wirklich belastbar. Viele Unternehmer fragen sich: Wie gehe ich das Thema richtig an? Und: Wie beauftrage ich einen Anwalt sinnvoll, damit mein Name geschützt ist? Hier zeigen wir Schritt für Schritt, wie es funktioniert – anhand eines praxisnahen Beispiels.

Beispiel: Gründung eines Start-ups mit dem Namen „CodeNest“

Lisa und Jonas wollen ein IT-Start-up mit dem Namen „CodeNest“ gründen. Sie haben bereits ein Logo entworfen, eine Website registriert und Visitenkarten gedruckt. Doch bevor sie loslegen, wollen sie sicher sein, dass ihnen der Name auch rechtlich gehört – und nicht zu Problemen führt.

So gehen sie vor – Schritt für Schritt

  1. Recherche – und erste Zweifel
    Lisa googelt den Namen „CodeNest“ – sie findet ähnliche Begriffe, aber keine eindeutige Marke. Unsicher, ob das reicht, beschließt das Gründerduo, einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht zu beauftragen.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Anwalt
    Sie schreiben eine E-Mail an eine Kanzlei mit dem Betreff: „Anfrage: Prüfung und Schutz unseres Firmennamens“. Darin schildern sie kurz:

    • Den gewünschten Namen
    • Die Branche und geplante Geschäftstätigkeit
    • Ob sie bereits Domains, Logos etc. nutzen
  3. Erstes Beratungsgespräch
    Der Anwalt bietet ein kurzes Erstgespräch an – per Telefon oder Video. Dort klärt er, ob der Name unterscheidungskräftig ist, welche Risiken bestehen und welche Schutzmöglichkeiten sinnvoll sind (z. B. Markenanmeldung national oder EU-weit).
  4. Mandatserteilung & Recherche
    Lisa und Jonas erteilen dem Anwalt das Mandat zur Durchführung einer professionellen Markenrecherche. Diese geht über eine einfache Google-Suche hinaus und prüft Datenbanken wie die des DPMA oder der EUIPO.
  5. Empfehlung und Anmeldung
    Der Anwalt teilt mit: „Der Name CodeNest ist in Ihrer Branche noch nicht geschützt – eine Anmeldung als Wortmarke beim DPMA ist empfehlenswert.“ Auf Wunsch übernimmt er die Anmeldung vollständig – inklusive Klassenwahl, Antragsstellung und Kommunikation mit dem Amt.
  6. Bestätigung und Sicherheit
    Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Lisa und Jonas die Markenurkunde – sie wissen jetzt: Der Name gehört uns. Im Fall eines Konflikts sind sie rechtlich abgesichert.

Was Unternehmer beachten sollten

  • Nicht zu lange warten: Je bekannter ein Name wird, desto teurer kann ein Konflikt werden
  • Frühzeitig rechtlich beraten lassen: Schon vor Drucksachen, Website oder Launch
  • Nicht nur auf Handelsregister verlassen: Eintrag allein schützt nicht vor Markenstreitigkeiten
  • Domain, Name und Marke gemeinsam denken

Der Schutz eines Firmennamens ist kein bürokratischer Akt, sondern eine strategische Entscheidung. Mit einem erfahrenen Anwalt an der Seite wird aus einer guten Idee ein rechtlich gesichertes Unternehmensfundament. Wer früh handelt, schützt nicht nur seinen Namen – sondern auch seine Zukunft.

 

Firmennamensschutz: Was Unternehmer tun müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein

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